Mehrere meiner Wahlplakate wurden offenbar bewusst von einem Herrn mit einer Leiter entfernt. Für mich ist das nicht einfach nur das Entfernen von Plakaten, es ist ein Angriff auf einen fairen und demokratischen Wahlkampf.
Ich bin deshalb sehr froh und dankbar, dass es Zeuginnen und Zeugen gab, die den Vorfall bei der Polizei geschildert haben, und dass die Polizei den betreffenden Herrn offenbar schnell ermitteln konnte.
Wahlplakate sind Teil des demokratischen Wettbewerbs. Hinter jedem einzelnen Plakat stehen Menschen, die ihre Freizeit investieren, mithelfen und sich für ihren Kandidaten engagieren. Und hinter jedem Plakat stehen auch Kosten: für Druck, Material, Befestigung und das Aufhängen.
Wer Wahlplakate eigenmächtig entfernt oder beschädigt, greift damit nicht nur eine Sache an, sondern erschwert den demokratischen Wettbewerb. Das eigenmächtige Entfernen kann, je nach Umständen, insbesondere als Diebstahl nach § 242 StGB und eine Beschädigung als Sachbeschädigung nach § 303 StGB strafbar sein. § 303 StGB sieht für Sachbeschädigung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.
Ich möchte dabei ausdrücklich keine Vorverurteilung vornehmen. Die Polizei und die Justiz werden den Sachverhalt aufklären.
Für mich gilt aber ganz klar: Wir können politisch unterschiedlicher Meinung sein und das ist gut so. Aber wir müssen respektvoll miteinander umgehen und die demokratischen Spielregeln achten.
Ich werde mich auch weiterhin für einen fairen, sachlichen und demokratischen Wahlkampf einsetzen. Denn Demokratie lebt vom Wettbewerb der Ideen nicht davon, dem politischen Gegner die Möglichkeit zu nehmen, sichtbar zu sein.
Mein Appell an alle: Lasst uns miteinander streiten – aber fair. Lasst uns für unsere Überzeugungen kämpfen – aber mit Argumenten. Und lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Demokratie respektiert wird.





